Regionalverband Großraum Braunschweig

Gemeinsam Lebensqualität gestalten

Lage und Größe

Der Regionalverband Großraum Braunschweig erstreckt sich über 5090 Quadratkilometer zwischen Harz und Heide. In der Region leben rund 1,130 Millionen Menschen (Stand: 2017) und weist eine Einwohnerdichte von 222 Einwohnern pro Quadratkilometer auf.

Gebietskörperschaften der Region

Der Regionalverband Großraum Braunschweig umfasst das Gebiet der kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie der Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel. Die Landkreise untergliedern sich in 24 Einheits- und 16 Samtgemeinden, die Samtgemeinden wiederum in 89 Mitgliedsgemeinden.

Träger und Organisationsform

Der Regionalverband Großraum Braunschweig ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Organe des Regionalverbands sind die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss und der Verbandsdirektor bzw. die Verbandsdirektorin. Der Haushalt des Regionalverbands beträgt rund 112,6 Millionen Euro (Stand 2019). Die Einnahmen bestehen überwiegend aus Zuweisungen des Landes Niedersachsen. Die Verbandsumlage, die von den Verbandsgliedern Braunschweig, Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine Salzgitter, Wolfenbüttel und Wolfsburg anteilig nach ihrer Einwohnerzahl und ihrer Steuermesskraft aufgebracht wird, liegt bei circa 7,2 (Stand 2019) Prozent des Haushaltsvolumens.

Kontakt

Zweckverband Großraum Braunschweig

Regionalverband Großraum Braunschweig
Frankfurter Str. 2 
38122 Braunschweig

Telefon (0531) 24262-0 
Telefax (0531) 24262-42

info@regionalverband-braunschweig.de
www.regionalverband-braunschweig.de

Die Regionalplanung muss vielfältige Nutzungsansprüche an den Raum berücksichtigen Die Regionalplanung muss vielfältige Nutzungsansprüche an den Raum berücksichtigen

Pflichtaufgaben

  • Untere Landesplanungsbehörde
  • Träger der Regionalplanung
     
  • Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr gemäß Regionalisierungsgesetz
  • Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr gemäß Personen-Beförderungsgesetz
Das ArtMax in Braunschweig, Sitz des Regionalverbandes Das ArtMax in Braunschweig, Sitz des Regionalverbandes

Weitere Aufgaben

  • Gesellschafter der Allianz für die Region GmbH 
  • Gesellschafter der Verbundgesellschaft Region Braunschweig mbH 

Mit der Gesetzesänderung im März 2017 wurden dem Regionalverband weitere Aufgaben übertragen:

  • Verkehrsträgerübergreifende Verkehrsentwicklungsplanung
  • Beratung der Kommunen bei Planung, Erschließung und Vermarktung von Gewerbeflächen
  • Bereitstellung, Analyse und Bewertung von Daten zur Strukturentwicklung
  • Erarbeitung von Konzepten zur Koordinierung von Berufsschul-Standorten
  • Erstellung regionaler Tourismuskonzepte
  • Entwicklung von Konzepten zum regionalen Hochwasserschutz

 

Die "enno"-Fahrzeuge Die "enno"-Fahrzeuge

Gründungsjahr und Historie

Der Regionalverband Großraum Braunschweig wurde per Landesgesetz 1991 errichtet und war zunächst für die Aufstellung eines gemeinsamen Regionalen Raumordnungsprogramms sowie eine gebietsübergreifende Verkehrsplanung zuständig. Die Zuständigkeiten im Nahverkehr sind mit den Veränderungen aus Anlass der Gesetze zur Bahnreform im Jahr 1996 hinzugekommen. Die Aufgabe der Unteren Landesplanungsbehörde ist 2001 auf den Verband übertragen worden. Die Gesetzesänderung von 2017 erweiterte das Aufgabenfeld des Regionalverbands deutlich. Mittlerweile arbeiten rund 60 Mitarbeiter (Stand 2019) an den vielfältigen Themen.

Fußgängerzone in Wolfenbüttel Fußgängerzone in Wolfenbüttel