Die Regionalplanung gehört zum traditionellen Kernbestand der Aufgaben von Regionalverbänden in Verdichtungsräumen. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe haben sich die Verbände laufend neuen gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen zu stellen. Dabei haben die Verbände das Ziel, über die Regionalplanung die Entwicklung ihrer Regionen zu fördern und erkennbaren Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. So kommt es immer stärker darauf an, die in der Region lebenden Menschen in die Gestaltung ihrer Umgebung einzubeziehen, weswegen in den Regionen zunehmend neue Beteiligungsformen und Planungsverfahren erprobt werden.
Mit den gesetzlichen Reformen in den Jahren 2004 und 2007 hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen dem Regionalverband Ruhr (RVR) weitreichende Planungskompetenzen für die Metropole Ruhr (zurück-)gegeben: Seit der Übernahme der Regionalplanung Ende 2009 besteht erstmals seit 1966 wieder die Chance, einen einheitlichen Regionalplan Ruhr aufzustellen. Das Verbandsgebiet mit elf kreisfreien Städten und vier Kreisen ist aktuell noch in fünf verschiedene Regionalpläne aufgeteilt. Für den RVR ist dies der Anlass, den Raum als planerische Einheit in den Blick zu nehmen, strategisch konzeptionelle Überlegungen und raumordnerische Umsetzung zusammenzudenken und mit allen relevanten Akteuren einen integrieren den Rahmen für die räumliche Entwicklung zu schaffen. Dies eröffnet neue Chancen auf positive Effekte für die gesamte Region.
Der Regionalverband Ruhr startete daher im Jahr 2011 unter dem Motto „Regionaler Diskurs - auf dem Weg in die Zukunft der Metropole Ruhr“ einen diskursiven, auf Transparenz und Kommunikation angelegten Prozess. Dieser Prozess, der Antworten auf die komplexen Herausforderungen einer Region im Wandel sucht, gelingt nur mit dem Sachverstand und dem Engagement der Akteure in den Kommunen und Fachinstitutionen, in Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Daher gehen alle relevanten Akteure den Weg in die Zukunft der Metropole Ruhr gemeinsam und gestalten den Erarbeitungsprozess zum Regionalplan Ruhr aktiv mit. Die Metropole Ruhr erprobt hiermit zur zukunftsweisenden Steuerung der Regionalentwicklung eine neue Form der strategischen Regionalplanung, bei der informelle Planungsinstrumente integraler Bestandteil sind.
Mehr… Weniger…Die Region Hannover, die auf fünf Jahrzehnte regionalplanerischer Arbeit zurückblicken kann, erarbeitet derzeit ein neues Regionales Raumordnungsprogramm 2015. Im Vorfeld des Aufstellungsverfahrens wurde von Seiten der Regionsverwaltung in einem intensiven Prozess gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Fachwelt ein Zukunftsbild bis 2025 entwickelt. In Veranstaltungen, Workshops und Foren einerseits und im Internet andererseits hatten im Jahr 2012/2013 Interessierte die Chance, sich zu informieren, ihre Standpunkte und Meinungen einzubringen und zu diskutieren. Diese besondere Form der Bürgerbeteiligung auf der Ebene der Regionalplanung ist neu und wurde vom Bund als Pilotprojekt im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik gefördert.
Im Ergebnis liegen sieben Zukunftsbilder in bildlicher und textlicher Darstellung vor, die in den wichtigen Themenfeldern der regionalen Entwicklung Perspektiven bis zum Jahr 2025 aufzeigen:
Mehr… Weniger…Der Einzelhandel prägt die gewachsenen Innenstädte und Ortszentren in der Region Südlicher Oberrhein in besonderem Maße. Durch den fortschreitenden Strukturwandel bevorzugen Einzelhändler seit Jahrzehnten oftmals Flächen in Randlagen oder in Gewerbegebieten. Dies benachteiligt Bürgerinnen und Bürger, die keinen Pkw zur Verfügung haben. Zudem sind in zahlreichen Städten und Gemeinden der Region, insbesondere in den ländlich strukturierten Teilräumen, die Auswirkungen des demografischen Wandels greifbar.
Unter diesen Rahmenbedingungen hat der Regionalverband Südlicher Oberrhein in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden ein rechtsverbindliches Regelwerk zum Thema „Einzelhandelsgroßprojekte“ erarbeitet, das im Januar 2011 in Kraft getreten ist. Das Konzept steuert nur Vorhaben, die über die jeweilige Standortgemeinde hinausgehende Auswirkungen haben können.
Nach dieser Neuregelung können sogenannte zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte (z. B. für Bekleidung, Bücher oder Spielwaren) nur noch in gebietsscharf dargestellten Bereichen in Stadt- und Ortskernen realisiert werden. Standorte „auf der grünen Wiese“ sind lediglich für sogenannte nicht zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte (z. B. Bau- oder Möbelmärkte) möglich.
Mehr… Weniger…Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung in der Region Stuttgart orientieren sich insbesondere am bestehenden Schienennetz, das auch durch die S-Bahn bedient wird. Damit soll einem möglichst großen Teil der Bevölkerung ein bequemer Zugang zum schienengebundenen ÖPNV gewährleistet werden. Gleichzeitig werden damit auch große zusammenhängende Freiräume definiert, in denen wichtige Freiraumfunktionen Vorrang genießen können, was insbesondere in der stark verdichteten Region Stuttgart wichtig ist.
Mehr… Weniger…Weitere Informationen:
www.region-stuttgart.org
Regionale Kooperation über die Grenzen der drei Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz hinweg hat bereits eine über 50-jährige Geschichte im Rhein-Neckar-Dreieck. Einen entscheidenden Meilenstein bildet der im Juli 2005 von den drei Bundesländern unterzeichnete „Staatsvertrag über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet“. Der Verband Region Rhein-Neckar wurde damit Rechtsnachfolger des Regionalverbandes Rhein-Neckar-Odenwald, der Planungsgemeinschaft Rheinpfalz und des Raumordnungsverbandes Rhein-Neckar. Statt des rahmensetzenden Raumordnungsplanes Rhein-Neckar sowie der jeweiligen Regionalpläne in den drei Teilregionen soll es künftig nur noch den Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar als verbindlichen regionalen Raumordnungsplan geben, wobei der Regionalplan für den hessischen Landkreis Bergstraße zunächst als Planentwurf gilt, der die Zustimmung der Regionalversammlung Südhessen benötigt.
Mehr… Weniger…Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) für die Region Frankfurt / Rhein-Main wurde im Jahr 2010 von der Verbandskammer des damaligen Planungsverbandes Ballungs-raum Frankfurt / Rhein-Main beschlossen und ein Jahr später von der hessischen Landesregierung genehmigt. Das Neue an dem Plan ist, dass erstmals Flächennutzungs- und Regionalplanung zusammengefasst wurden (§ 8 Abs. 4 Raumordnungsgesetz). Das Planwerk stellt somit die Art der Bodennutzung in Grundzügen dar und legt zugleich Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung fest. Es ist eine Vorgabe für die Bebauungsplanung der Städte und Gemeinden und andere Fachplanungen. Der Plan für circa 2,2 Millionen Menschen auf einer Fläche von rund 245 000 Hektar ist gültig bis zum Jahr 2020.
Mehr… Weniger…Weitere Informationen:
www.region-frankfurt.de/Planung/Regionaler-Flächennutzungsplan