Innovative Regionalplanung

Die Regionalplanung gehört zum traditionellen Kernbestand der Aufgaben von Regionalverbänden in Verdichtungsräumen. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe haben sich die Verbände laufend neuen gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen zu stellen. Dabei haben die Verbände das Ziel, über die Regionalplanung die Entwicklung ihrer Regionen zu fördern und erkennbaren Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. So kommt es immer stärker darauf an, die in der Region lebenden Menschen in die Gestaltung ihrer Umgebung einzubeziehen, weswegen in den Regionen zunehmend neue Beteiligungsformen und Planungsverfahren erprobt werden.

Regionaler Diskurs - auf dem Weg in die Zukunft der Metropole Ruhr

Mit den gesetzlichen Reformen in den Jahren 2004 und 2007 hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen dem Regionalverband Ruhr (RVR) weitreichende Planungskompetenzen für die Metropole Ruhr (zurück-)gegeben: Seit der Übernahme der Regionalplanung Ende 2009 besteht erstmals seit 1966 wieder die Chance, einen einheitlichen Regionalplan Ruhr aufzustellen. Das Verbandsgebiet mit elf kreisfreien Städten und vier Kreisen ist aktuell noch in fünf verschiedene Regionalpläne aufgeteilt. Für den RVR ist dies der Anlass, den Raum als planerische Einheit in den Blick zu nehmen, strategisch konzeptionelle Überlegungen und raumordnerische Umsetzung zusammenzudenken und mit allen relevanten Akteuren einen integrieren den Rahmen für die räumliche Entwicklung zu schaffen. Dies eröffnet neue Chancen auf positive Effekte für die gesamte Region.

Der Regionalverband Ruhr startete daher im Jahr 2011 unter dem Motto „Regionaler Diskurs - auf dem Weg in die Zukunft der Metropole Ruhr“ einen diskursiven, auf Transparenz und Kommunikation angelegten Prozess. Dieser Prozess, der Antworten auf die komplexen Herausforderungen einer Region im Wandel sucht, gelingt nur mit dem Sachverstand und dem Engagement der Akteure in den Kommunen und Fachinstitutionen, in Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Daher gehen alle relevanten Akteure den Weg in die Zukunft der Metropole Ruhr gemeinsam und gestalten den Erarbeitungsprozess zum Regionalplan Ruhr aktiv mit. Die Metropole Ruhr erprobt hiermit zur zukunftsweisenden Steuerung der Regionalentwicklung eine neue Form der strategischen Regionalplanung, bei der informelle Planungsinstrumente integraler Bestandteil sind.

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Der Regionale Diskurs beinhaltet hierzu verschiedene Formate und miteinander vernetzte Diskussionsstränge: Stadt- und teilregionale Gespräche, Regionalforen und Fachdialoge, einen Ideenwettbewerb Zukunft Metropole Ruhr, informelle Planungen mit Regionalanalysen, Netzwerken und ergänzenden Konzepten und den begleitenden kommunalen Arbeitskreis.

Im Laufe des Verfahrens hat die RVR-Verbands versammlung als Träger der Regionalplanung die Verwaltung beauftragt, dass der gesetzlich-formale Regionalplan Ruhr durch ein „Handlungsprogramm Zukunft Metropole Ruhr“ als informelles Planungsinstrument ergänzt werden soll. Beide Planwerke sollen die formale Regionalplanung und die informelle Regionalentwicklung bündeln, werden die Trägerbeteiligung durchlaufen und abschließend als gemeinsame Beschlussgrundlage einer zukünftigen Entwicklungsperspektive für die Metropole Ruhr der Verbandsversammlung vorgelegt.

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    (in Vorbereitung)

 

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Der Regionale Diskurs in der Metropole Ruhr beinhaltet verschiedene Formate und miteinander vernetzte Diskussionsstränge Der Regionale Diskurs in der Metropole Ruhr beinhaltet verschiedene Formate und miteinander vernetzte Diskussionsstränge

Weitere Informationen:  www.regionalerdiskurs.metropoleruhr.de

Bürgerbeteiligung zum Zukunftsbild Region Hannover 2025

Die Region Hannover, die auf fünf Jahrzehnte regionalplanerischer Arbeit zurückblicken kann, erarbeitet derzeit ein neues Regionales Raumordnungsprogramm 2015. Im Vorfeld des Aufstellungsverfahrens wurde von Seiten der Regionsverwaltung in einem intensiven Prozess gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Fachwelt ein Zukunftsbild bis 2025 entwickelt. In Veranstaltungen, Workshops und Foren einerseits und im Internet andererseits hatten im Jahr 2012/2013 Interessierte die Chance, sich zu informieren, ihre Standpunkte und Meinungen einzubringen und zu diskutieren. Diese besondere Form der Bürgerbeteiligung auf der Ebene der Regionalplanung ist neu und wurde vom Bund als Pilotprojekt im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik gefördert.

Im Ergebnis liegen sieben Zukunftsbilder in bildlicher und textlicher Darstellung vor, die in den wichtigen Themenfeldern der regionalen Entwicklung Perspektiven bis zum Jahr 2025 aufzeigen:

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  • Faire Chancen für alle von Jung bis Alt (den demografischen Wandel gestalten - Lebensqualität für alle sichern)
  • Starke Wirtschaftsregion mit Zukunftsprofil (Beschäftigung fördern - Standortqualitäten stärken - nachhaltig wirtschaften)
  • Vitale Städte, lebendige Dörfer, lebenswerte Region (kompakte Zentren stärken - Erreichbarkeit in der gesamten Region sichern - wenig Fläche verbrauchen)
  • Durchgrünte Stadtregion (Natur und Landschaft schützen - Freiräume vernetzen - vielseitige Naherholungsmöglichkeiten bieten)
  • Energie für das Klima (Energie sparen - Erneuerbare Energien ausbauen - Klimawandel gestalten)
  • Mobilität für alle (Verkehr intelligent gestalten - umweltfreundliche Mobilität fördern - kurze Wege ermöglichen)
  • Zukunft durch Zusammenarbeit (Qualitäten durch Kooperationen steigern - Ausgleich in der Region sichern - Beteiligungskultur ausbauen)

Etwa 12 000 Menschen haben sich im Rahmen des Internetdialogs bzw. der Veranstaltungen über die Erarbeitung des Zukunftsbildes informiert und am Prozess mitgewirkt. Diese hohe Zahl zeigt, dass es gelungen ist, durch ansprechende Formate auch ein eher abstraktes und bürgerfernes Fachthema wie die Inhalte eines Regionalen Raumordnungsprogramms beteiligungsfreundlich aufzubereiten, Menschen aus der Region mit Fragestellungen und Themen der Regionalplanung in Verbindung zu bringen und eine breite Diskussion zu entfachen. Die Bürgerbeteiligung hat auch dazu beigetragen, die Vorteile und Chancen der regionalen Zusammenarbeit zu vermitteln und Transparenz für die Regionalentwicklung der Region Hannover zu schaffen.

Die Anregungen aus allen Veranstaltungen und dem Internetdialog sind in die Zukunftsbilder eingeflossen. Die Regionsversammlung hat Ende 2013 die Ergebnisse einstimmig beschlossen. Die Ergebnisse des Prozesses sind inzwischen in mehreren Broschüren veröffentlicht und bilden nun wegen des breiten Beteiligungs- und Diskussionsprozesses eine hervorragen-de Grundlage für die weitere Debatte um die konkreten Inhalte des neuen Regionalen Raumordnungsprogramms, das derzeit aufgestellt wird.

  • Weitere Informationen zum Regionalverband Region Hannover
    (in Vorbereitung)

 

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Regionales Einzelhandelskonzept der Region Südlicher Oberrhein

Der Einzelhandel prägt die gewachsenen Innenstädte und Ortszentren in der Region Südlicher Oberrhein in besonderem Maße. Durch den fortschreitenden Strukturwandel bevorzugen Einzelhändler seit Jahrzehnten oftmals Flächen in Randlagen oder in Gewerbegebieten. Dies benachteiligt Bürgerinnen und Bürger, die keinen Pkw zur Verfügung haben. Zudem sind in zahlreichen Städten und Gemeinden der Region, insbesondere in den ländlich strukturierten Teilräumen, die Auswirkungen des demografischen Wandels greifbar.

Unter diesen Rahmenbedingungen hat der Regionalverband Südlicher Oberrhein in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden ein rechtsverbindliches Regelwerk zum Thema „Einzelhandelsgroßprojekte“ erarbeitet, das im Januar 2011 in Kraft getreten ist. Das Konzept steuert nur Vorhaben, die über die jeweilige Standortgemeinde hinausgehende Auswirkungen haben können.

Nach dieser Neuregelung können sogenannte zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte (z. B. für Bekleidung, Bücher oder Spielwaren) nur noch in gebietsscharf dargestellten Bereichen in Stadt- und Ortskernen realisiert werden. Standorte „auf der grünen Wiese“ sind lediglich für sogenannte nicht zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte (z. B. Bau- oder Möbelmärkte) möglich.

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Gegen die Festlegung von gebietsscharf festgelegten Vorranggebieten hatte die Stadt Waldkirch im Jahr 2013 vor dem VGH Mannheim geklagt, da sie sich in ihrer kommunalen Planungshoheit verletzt sah. Für eine solche Regelung fehle es an der Regionalbedeutsamkeit derartiger Festlegungen. Auch seien die Festlegungen unverhältnismäßig und würden im Widerspruch zu dem im Landesentwicklungsplan (LEP) enthaltenen Integrationsgebot stehen. Die Klage wurde in vollem Umfang abgewiesen. Das Gericht bescheinigte dem Regionalverband, dass er die Vorgaben des LEP flexibel ausforme, und bestätigte die Festlegung, wonach gebietsscharf festgelegte Vorranggebiete sowohl regionalplanerisch erforderlich als auch mit der kommunalen Planungshoheit vereinbar sind.

Entsprechend der aus dem BauGB folgen-den Anpassungspflicht sind die Kommunen darüber hinaus gehalten, regionalplanerisch unzulässige Vorhaben gegebenenfalls durch Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen zu unterbinden. Der Regionalverband kann diese Planungspflicht erforderlichenfalls - wie im Februar 2012 gegen die Stadt Herbolzheim geschehen - mit einem sogenannten Planungsgebot durchsetzen.

Der Regionalverband sieht sich durch das Urteil des VGH Mannheim und durch das im Planungsausschuss einstimmig beschlossene Planungsgebot in seiner sorgfältig erarbeiteten und begründeten Einzelhandelsplanung bestärkt und wird sich auch in Zukunft als „Regionaler Plan- und Impulsgeber“ für den Erhalt attraktiver Innenstädte und vitaler Ortszentren in der Region einsetzen.

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Der Freiburger Münsterplatz - Teil des zentralen Versorgungsbereiches. Der Freiburger Münsterplatz - Teil des zentralen Versorgungsbereiches.

Weitere Informationen:
www.region-suedlicher-oberrhein.de

Koordinierung der Siedlungsentwicklung in der Region Stuttgart

Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung in der Region Stuttgart orientieren sich insbesondere am bestehenden Schienennetz, das auch durch die S-Bahn bedient wird. Damit soll einem möglichst großen Teil der Bevölkerung ein bequemer Zugang zum schienengebundenen ÖPNV gewährleistet werden. Gleichzeitig werden damit auch große zusammenhängende Freiräume definiert, in denen wichtige Freiraumfunktionen Vorrang genießen können, was insbesondere in der stark verdichteten Region Stuttgart wichtig ist.

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Umgesetzt wird die Koordinierung der Siedlungsentwicklung durch die Unterscheidung der Gemeinden in zwei Kategorien: die vorwiegend an Entwicklungsachsen liegenden „Gemeinden im Siedlungsbereich“ und die „Gemeinden mit Eigenentwicklung“, die in den Räumen zwischen diesen Achsen liegen. Für alle Gemeinden gilt das Recht auf die Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen für ihre Einwohner und ortsansässigen Unternehmen. Abgeleitet aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung sowie veränderten Lebensbedingungen wird dabei zur Ermittlung des zukünftigen Wohnbauflächenbedarfs in Gemeinden mit Eigenentwicklung ein Zuwachs von jährlich 0,2 Prozent der vorhandenen Wohneinheiten zu Grunde gelegt.

Für Gemeinden im Siedlungsbereich ist, unter Berücksichtigung von Zuwanderung von Einwohnern und Unternehmen, ein stärkeres Wachstum vorgesehen. Hier wird ein Zuwachs von jährlich 0,3 Prozent der vorhandenen Wohneinheiten angenommen. Ein über die regionalplanerischen Vor gaben hinausgehender Wohnbauflächen bedarf kann durch nachgewiesene örtliche Besonderheiten wie beispielsweise einen hohen Einpendlerüberschuss oder eine vergleichs-weise überdurchschnittliche Bevölkerungsentwicklung begründet werden.

An besonders geeigneten Standorten (u. a. durch die Topografie oder die Nähe zu Bahn-Halten) in Gemeinden im Siedlungsbereich sind zusätzlich „Schwerpunkte des Wohnungsbaus“ festgelegt, wo durch hohe Dichtevorgaben eine zusätzliche Konzentration der Siedlungsentwicklung geschaffen wird. Zur Sicherung eines angemessenen Gewerbeflächenangebots werden für gewerbliche Nutzungen geeignete Standorte als Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen festgelegt. Bei der Realisierung des ermittelten Bedarfs sind jedoch vorrangig die vorhandenen Potenziale zu berücksichtigen: bereits in Flächennutzungsplänen dargestellte Flächen, Baulücken sowie Brachflächen. So wird eine Inanspruchnahme bis-lang unbebauter Flächen verhindert und außerdem die vorhandene Infrastruktur besser ausgelastet.

  • Weitere Informationen zum Regionalverband Region Stuttgart
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Weitere Informationen:
www.region-stuttgart.org

Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar - Regionalplanung in drei Bundesländern

Regionale Kooperation über die Grenzen der drei Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz hinweg hat bereits eine über 50-jährige Geschichte im Rhein-Neckar-Dreieck. Einen entscheidenden Meilenstein bildet der im Juli 2005 von den drei Bundesländern unterzeichnete „Staatsvertrag über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet“. Der Verband Region Rhein-Neckar wurde damit Rechtsnachfolger des Regionalverbandes Rhein-Neckar-Odenwald, der Planungsgemeinschaft Rheinpfalz und des Raumordnungsverbandes Rhein-Neckar. Statt des rahmensetzenden Raumordnungsplanes Rhein-Neckar sowie der jeweiligen Regionalpläne in den drei Teilregionen soll es künftig nur noch den Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar als verbindlichen regionalen Raumordnungsplan geben, wobei der Regionalplan für den hessischen Landkreis Bergstraße zunächst als Planentwurf gilt, der die Zustimmung der Regionalversammlung Südhessen benötigt.

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Als besondere Herausforderung bei der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar hat sich die Koordination und Harmonisierung der unterschiedlichen rechtlichen und planerischen Vorgaben in den drei Bundesländern erwiesen. Mit hohem inhaltlichen und zeitlichen Aufwand wurden für nahezu alle regionalplanerischen Themenbereiche entsprechend konsensuale, rechtlich und politisch tragfähige Lösungen erarbeitet. Lediglich bei der Regionalplanerischen Steuerung der Windenergienutzung bedarf es wegen der länderspezifisch unterschiedlichen Ausgestaltung der nutzbaren Instrumente einer weiteren Bearbeitung im Rahmen einer fachlichen Teilfortschreibung, die sich derzeit in Bearbeitung befindet Fachliche Schwerpunkte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar liegen in der Steuerung der Siedlungsentwicklung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels (Region der kurzen Wege) sowie in der Stärkung der freiraumbezogenen Sicherungsinstrumente im Ballungsraum.

Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hat im September 2013 den Einheitlichen Regionalplan einstimmig als Satzung beschlossen. Vertreter aller politischen Fraktionen haben nicht nur die Bedeutung des Einheitlichen Regionalplans als gesetzliche Kernaufgabe des Verbandes her-vorgehoben, sondern sehen in dem Planwerk auch das unverzichtbare „Schlüsselprojekt“ zur weiteren Integration der den drei Bundesländern zugehörigen Teilräume innerhalb der Europäischen Metropolregion Rhein-Neckar. Seit dem 15. Dezember 2014 ist der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar rechtskräftig.

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Der Regionale Flächennutzungsplan für die Region Frankfurt / Rhein-Main

Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) für die Region Frankfurt / Rhein-Main wurde im Jahr 2010 von der Verbandskammer des damaligen Planungsverbandes Ballungs-raum Frankfurt / Rhein-Main beschlossen und ein Jahr später von der hessischen Landesregierung genehmigt. Das Neue an dem Plan ist, dass erstmals Flächennutzungs- und Regionalplanung zusammengefasst wurden (§ 8 Abs. 4 Raumordnungsgesetz). Das Planwerk stellt somit die Art der Bodennutzung in Grundzügen dar und legt zugleich Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung fest. Es ist eine Vorgabe für die Bebauungsplanung der Städte und Gemeinden und andere Fachplanungen. Der Plan für circa 2,2 Millionen Menschen auf einer Fläche von rund 245 000 Hektar ist gültig bis zum Jahr 2020.

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Im Jahr 2003 war von der Verbandskammer - in dieser finden sich die Delegierten der 75 Mitgliedskommunen zusammen - der Aufstellungsbeschluss zu dem Planwerk gefasst worden. Ein Jahr später einigten sich mehr als 230 Männer und Frauen aus Politik, Verbänden und anderen Organisationen auf ein gemeinsames Leitbild. Demnach soll - kurz gefasst - Frankfurt / Rhein-Main eine Region der starken Zentren und attraktiv für junge Leute und Familien sein; Wissenschaft und Ausbildung sollen großgeschrieben werden, innovative Branchen sind zu fördern. Mobilität und Logistik gilt es zu verbessern und auszubauen sowie Landschaft und Kultur zu pflegen. Schließlich sind weitere Siedlungs- und Gewerbegebiete vorrangig an den Regionalachsen des öffentlichen Nahverkehrs zu positionieren.

Bevor im Jahr 2006 der erste Vorentwurf auf dem Tisch lag, wurde mit jeder einzelnen Kommune über ihre Planungsvorstellungen gesprochen. Vor allem ging es dabei darum, die massiven Wünsche nach weiteren Gewerbe- und Wohnflächen zu reduzieren. Im Laufe des Verfahrens wurden in zwei Durchgängen in den Jahren 2007 und 2009 die Kommunen, die Fachbehörden und -verbände sowie die Bürgerinnen und Bürger an dem Plan beteiligt. Die Resonanz kann sich sehen lassen, rund 15 500 Anregungen, Veränderungswünsche und dergleichen mehr waren zu bearbeiten.

Nach dem Beschluss im Jahr 2010 standen vor allem vier Zahlen im Fokus: Etwa 2300 Hektar weitere Wohnflächen waren in dem Plan enthalten, der ursprüngliche Wunsch der Kommunen lag bei 4400 Hektar. Für das Gewerbe sind 2100 Hektar Zuwachsflächen eingezeichnet, hier lag die Wunschvorstellung der Städte und Gemeinden bei 3100 Hektar. Konsens war, dass das Wachstum nur noch moderat ausfallen solle. Einen Dissens hingegen gab es bei der Verteilung der Flächen, nicht immer wurde ein gelungener Ausgleich zwischen Zentrum und ländlichem Raum gefunden.

Integriert sind der Landschaftsplan und ein sogenanntes Regionales Einzelhandelskonzept. Es soll dafür sorgen, dass die Innenstädte gestärkt werden, indem keine Einkaufszentren mehr auf der grünen Wiese gebaut werden. Hier hat sich gezeigt, dass dieses Konzept nicht immer praktikabel ist. So erweist sich beispielsweise die generelle Obergrenze von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche für ein innenstadtrelevantes Warensortiment in großen Fachmärkten als problematisch. Hierzu wurde bereits eine Evaluierung auf den Weg gebracht.

Nicht aufgenommen in den Plan wurden Vorrangflächen für Windenergieanlagen. Der Grund dafür ist, dass die Politik sich auf eine zu kleine Fläche (0,24 Prozent der Gesamtfläche) geeinigt hatte. Dieser Flächenanteil hätte, um eine Ausschlusswirkung zu erreichen, vor keinem Gericht Bestand gehabt. So wird derzeit ein neuer Plan, er heißt jetzt „Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien“, aufgestellt und anschließend in den RegFNP integriert.

Ebenfalls als wenig praktikabel hat sich erwiesen, dass die Verbandskammer des Regionalverbandes - er ist seit dem Jahr 2011 die Nachfolgeorganisation des Planungsverbandes - und die Regionalversammlung Südhessen alle Beschlüsse zum Regionalen Flächennutzungsplan gleich-lautend fassen müssen. Hier herrscht ein hoher Abstimmungsbedarf, der bei unter-schiedlichen Auffassungen sogar bis zur Anrufung eines Vermittlungsausschusses führen kann. Hier wäre eine alleinige Kompetenz beim Regional verband wünschenswert.

Mittlerweile gibt es zu dem Plan bereits einige Änderungsverfahren, die schon mit großer Routine abgearbeitet werden. Vor einiger Zeit wurde dazu eine „echte Kompensation“ eingeführt. Möchte eine Kommune eine Grünfläche zu einer Fläche für Gewerbe- oder Wohnbauten umwidmen, muss sie in der Regel an anderer Stelle eine gleich große geplante Gewerbe- oder Wohnfläche wieder als Grünfläche belassen.

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